Geschenke von der Steuer absetzen – so geht’s

Geschenke erhalten nicht nur die Freundschaft, sie sind auch eine gute Möglichkeit, um Mitarbeitern und Geschäftspartnern eine kleine oder größere Freude zu bereiten. Möchten Sie einem Arbeitnehmer, Kunden oder Geschäftspartner etwas schenken, können Sie dies steuerlich geltend machen. Wie das funktioniert und was Sie beim Geschenke von der Steuer absetzen beachten müssen, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.


Das Wichtigste in Kürze

  • Als Unternehmer können Sie Geschenke an Geschäftspartner und Kunden als Betriebsausgaben deklarieren. Pro Jahr und pro Person sind in Deutschland Geschenke im Wert von maximal 35 Euro von der Steuer absetzbar.
  • Kostet das Geschenk für den Kunden oder Geschäftspartner mehr als 35 Euro, lassen sich die gesamten Kosten nicht mehr als Betriebsausgaben absetzen.
  • Handelt es sich um ein Geschenk für einen Mitarbeiter, können Sie dies stets als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.
  • Sachgeschenke (Sachzuwendungen) an Mitarbeiter sind bis zur monatlichen Sachbezugsfreigrenze in Höhe von 50 Euro steuerfrei möglich.
  • Handelt es sich dabei um einen persönlichen Geschenkeanlass, sind Mitarbeiterpräsente bis zu 60 Euro steuerfrei.
  • Für den Empfänger ist Ihr Geschenk ebenfalls steuerfrei, falls dieses weniger als 60 Euro gekostet hat. Dies funktioniert jedoch nur, wenn es sich dabei um ein Präsent handelt, welches der Beschenkte beruflich einsetzt.

Welche Geschenke sind überhaupt steuerlich abzugsfähig?

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Foto von Scott Graham auf Unsplash

Sie können nicht jede Art von Geschenk von der Steuer absetzen bzw. die Kosten steuerlich geltend machen. Nur Geschenke, die zu den nachfolgenden Kategorien gehören, sind in Deutschland abzugsfähig. Zu dieser Gruppe gehören:

  • Sachgeschenke
  • Geldgeschenke
  • Eintrittskarten für diverse Veranstaltungen
  • Blumen (Beerdigungen sind ausgeschlossen)

Gutschriften, Coupons und Rabatte sind nicht abzugsfähig, da diese nicht als Geschenke gelten. Das gleiche trifft auf Trinkgelder, Sponsoring-Leistungen, Werbeprämien, Gewinne bzw. Gewinnspiele, Werbeartikel und Warenproben zu.

So versteuern Sie Geschenke an Geschäftspartner und Kunden

Schenken Sie als Firmeninhaber einem Geschäftspartner oder Kunden etwas, können Sie die Kosten als Betriebsausgaben von Ihrer Steuer absetzen. Wichtig ist dabei nur, dass es sich dabei um Geschenke handelt, die Sie aus betrieblichen Gründen machen und dafür auch keine Gegenleistung verlangen.

  • Sie können Geschenke an Kunden oder Geschäftspartner nur von der Steuer absetzen, wenn diese pro Person und Jahr weniger als 35 Euro gekostet haben.
  • Ob bei den Geschenken bis 35 Euro die Umsatzsteuer berücksichtigt werden muss, hängt vor allem davon ab, ob Ihr Unternehmen zu einem Vorsteuerabzug berechtigt ist. Ist dies der Fall, zählt der Nettowarenwert als 35-Euro-Freigrenze.
  • Sind Sie Kleinunternehmer gemäß § 19 UstG, dann gilt stattdessen der Bruttobetrag von 35 Euro (inklusive Umsatzsteuer).
  • Sollte der Preis die Freigrenze übersteigen, können Sie die Geschenke nicht mehr als Betriebsausgaben verbuchen. Dies ist nicht einmal mit dem Anteil, der unter 35 Euro liegt, möglich.
  • Kunden- oder Geschäftspartnergeschenke, die mehr als 35 Euro gekostet haben, zählen zu den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben.
  • Steuerlich müssen diese genau wie private Ausgaben behandelt werden. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für ein solches Geschenk gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 1 EstG als Gewinn versteuern müssen.
  • In Ihrer Buchhaltung muss Ihr Unternehmen zu jedem Präsent ab 10 Euro die jeweiligen Ausgaben, den Anlass und den Begünstigten festhalten. Nur so können die Kosten als Betriebsausgaben verrechnet werden.
  • Machen Sie einem Geschäftspartner ein Geschenk, welches er ausschließlich im Betrieb verwenden kann, entfällt die Freigrenze. Teure Werkzeuge oder Computerprogramme, die der Beschenkte ausschließlich in seinem Beruf nutzen kann, können somit auch mehr als 35 Euro kosten.  

Die Beschenkten müssen das erhaltene Geschenk genau wie eine Einnahme behandeln. Dies bedeutet, Ihr Geschäftspartner muss den Wert des Geschenks verbuchen und anschließend versteuern.

Möchten Sie Ihren Geschäftspartner nicht durch diese Art von erzwungener Geldausgabe verärgern, können Sie das Geschenk auch im Voraus pauschal versteuern lassen. In diesem Fall werden genau 30 Prozent (exklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) vom Kaufpreis versteuert.

Aufmerksamkeiten sind keine Kundengeschenke!

Bieten Sie Ihren Kunden oder Geschäftspartnern bei Meetings oder anderen geschäftlichen Zusammenkünften Kaffee, Kuchen, Wasser oder Snacks an, zählen diese steuerlich betrachtet zu den Aufmerksamkeiten. Diese können Sie zu 100 Prozent als Betriebsausgaben geltend machen.

Es spielt dabei keine Rolle, wie viel die Aufmerksamkeiten kosten, sondern ob es sich bei diesen um die in der Geschäftswelt übliche Höflichkeit handelt. Sollten Sie diese Üblichkeit finanziell überschreiten, indem Sie einem Kunden zum Beispiel eine Kiste Wein schenken, sollten Sie sich unbedingt einen Bewirtungsbeleg ausstellen lassen.

Geschenke an Mitarbeiter pauschal von der Steuer absetzen

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Foto von Dylan Gillis auf Unsplash

Möchten Sie einem Angestellten eine kleine Aufmerksamkeit in Form von einem Geschenk zukommen lassen, können Sie die Ausgaben unbegrenzt steuerlich geltend machen. Im Gegensatz zu den Geschenken an Geschäftspartner oder Kunden sind die Mitarbeitergeschenke von der Freigrenze ausgenommen. Dies hört sich gut an, dennoch müssen Sie einige Dinge beachten:

  • Handelt es sich bei dem Mitarbeiterpräsent um ein Geldgeschenk, ist dies stets sozialversicherungs- und steuerpflichtig.
  • Möchten Sie einem Angestellten bzw. Mitarbeiter mit einem Sachgeschenk eine Freude machen, ist dies pro Monat bis maximal 50 Euro (bis zur sogenannten Sachbezugsfreigrenze) steuerfrei möglich.
  • Die aktuelle Freigrenze (Stand Januar 2023) gilt seit dem 01.01.2022. Zuvor lag Sie bei nur 44 Euro pro Monat.
  • Die Steuerfreiheit wird bei Sachzuwendungen auch für die jeweilige Sozialversicherung übernommen.
  • Die Freigrenzen gelten bei den Geschenken zwar einzeln, der Mitarbeiter darf pro Monat aber nur einmal ein Sachgeschenk erhalten.
  • Sie können einem Mitarbeiter auch über die Freigrenze hinaus eine große Freude machen, falls es sich dabei um einen persönlichen Anlass wie ein Jubiläum, einen Geburtstag oder die Kindesgeburt handelt. Bitte beachten Sie: Das Weihnachtsfest ist kein persönlicher Anlass!
  • Mitarbeiterpräsente, die zu einem persönlichen Anlass verschenkt werden, sind bis zu einem Wert von maximal 60 Euro steuerfrei.
  • Die beiden steuerlichen Freigrenzen dürfen in Deutschland miteinander kombiniert werden. Mitarbeiter können somit sowohl ein Geschenk im Wert von bis zu 50 Euro als auch ein Präsent für einen persönlichen Anlass im Wert von maximal 60 Euro pro Monat erhalten.
  • Durch diese Kombination können Arbeitgeber Geschenke im Wert von 110 Euro steuerlich absetzen. Der Beschenkte muss in diesem Fall weder Steuern noch sonstige Abgaben zahlen.

Sind kleine Geschenke in Form von Arbeitsmitteln und Streuartikeln steuerlich absetzbar?

Werbegeschenke fallen unabhängig vom Wert unter die Kategorie abziehbare Betriebsausgaben. Als Firmeninhaber können Sie bei diesen Geschenken nur den Nettowert steuerlich absetzen.

Handelt es sich um ein hochwertiges Werbegeschenk, müssen Sie zusätzlich den Namen des Beschenkten angeben. Bei Streuartikeln in Form von Feuerzeugen, Kugelschreibern und Schreibblöcken ist dies aber nicht nötig.

Wie versteuert man Geschenke, die Mitarbeiter auf der Weihnachtsfeier erhalten?

Werden anlässlich einer Weihnachtsfeier vom Firmeninhaber Geschenke an die Angestellten überreicht, bleiben diese beitrags- und steuerfrei, wenn die teilnehmenden Mitarbeiter den Freibetrag in Höhe von 110 Euro nicht überschreiten.

Dabei müssen Sie beachten, dass die Gesamtkosten der betrieblichen Weihnachtsveranstaltung durch die Anzahl der Teilnehmer dividiert wird. Wird bei dieser Berechnung die Freibetragsgrenze überschritten, müssen die Angestellten nur den darüber hinausgehenden Betrag versteuern. Die Firma kann für diesen sogenannten Überhangbetrag den pauschalen Steuersatz in Höhe von 25 Prozent ansetzen.

Achtung: Die Freibetragsgrenze kommt nicht nur bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier zum Einsatz. Sie gilt pauschal für maximal zwei betriebliche Veranstaltungen pro Jahr.

Als Angestellter ein Geschenk von der Steuer absetzen

Haben Sie als Angestellter eines oder mehrere Geschenke erhalten, können Sie diese als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung eintragen. Dies funktioniert aber nur, wenn es sich bei den Geschenken auch um Arbeitsmittel handelt.

Haben Sie einen Computer, ein Bücherregal oder einen Schreibtisch geschenkt bekommen, die Sie als Arbeitsmittel nutzen, können Sie die Ausgaben dafür problemlos als Werbungskosten eintragen. Zu diesem Vorgang gibt es unter dem Aktenzeichen VI R 85/87 ein Urteil vom Bundesfinanzhof.

Bis zu einem Nettobetrag von 800 Euro (entspricht 952 Euro brutto), dürfen Sie den gesamten Betrag als Werbekosten ansetzen. Sollte der Betrag höher ausfallen, müssen Sie den gesamten Betrag inklusive Umsatzsteuer über Ihre gewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Seit 2021 können Sie auch einen Computer oder Laptop, der mehr als 952 Euro gekostet hat, auf einen Schlag von der Steuer absetzen.

Unser Tipp: Nutzen Sie die Sachbezugsfreigrenze, um mit Ihrem Arbeitgeber eine besondere Art der Gehaltserhöhung auszuhandeln.

Ihr Chef kann Ihnen monatlich zum Beispiel einen Tankgutschein in Höhe von 50 Euro schenken oder Ihnen jeden Monat eine Einkaufsgutschein im Wert von maximal 50 Euro überreichen. Gemäß der Sachbezugsfreigrenze (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EstG) bleiben beide Gutscheine steuerfrei.

Achtung: Geldgeschenke oder Gutscheine, die in Geld umgetauscht werden können, gelten nicht als Sachzuwendungen.


Zusammenfassung: Geschenke richtig von der Steuer absetzen

Geschenke für Kunden oder Mitarbeiter können Sie ohne Probleme von der Steuer absetzen, wenn Sie sich an die Freigrenzen und an die qualifizierenden Geschenktypen halten. Die nachfolgende Übersicht soll Ihnen in Zukunft dabei helfen, Geschenke richtig von der Steuer abzusetzen.

Kundengeschenke:

  • Kundengeschenke bis 10 Euro müssen Sie nicht versteuern
  • Kundengeschenke im Wert von über 10 Euro werden mit 30 Prozent pauschal besteuert
  • Kunden müssen Geschenke als Betriebseinnahmen versteuern, falls keine Pauschalbesteuerung zum Einsatz kommt

Mitarbeitergeschenke:

  • Sachgeschenke (Sachzuwendungen) an Mitarbeiter sind pro Monat bis maximal 50 Euro steuerfrei
  • Mitarbeitergeschenke zu persönlichen Anlässen sind bis zu 60 Euro pro Monat steuerfrei
  • die beiden Freigrenzen können miteinander kombiniert werden – somit sind bis zu 110 Euro steuerfrei

Privatentnahmen:

  • Geschenke mit einem Wert von über 35 Euro sind nicht steuerlich absetzbar
  • Ausgaben für diese Geschenke fallen unter die Kategorie Privatentnahme aus Betriebsvermögen

Gutscheine und Rabatte:

  • Vermeiden Sie Gutscheine, die gegen Bargeld eingetauscht werden können
  • Gutschriften, Rabatte und Trinkgelder zählen ebenfalls nicht zur Kategorie der Geschenke

FAQ: Häufige Fragen rund um Geschenke und die Steuer

Wann ist ein Geschenk steuerpflichtig?

Wird in Deutschland etwas verschenkt, unterliegt dieses grundsätzlich der Steuerpflicht. Bei der Schenkungsteuer spielt es keine Rolle, wer der Empfänger ist. Pro Person gibt es einen Schenkungsfreibetrag in Höhe von 20.000 Euro.

Handelt es sich bei Geschenken um kleinere Aufmerksamkeiten bis 10 Euro, bleiben diese grundsätzlich steuerfrei.

Wann müssen Geschenke nach 37b versteuert werden?

Bei Geschenken an Mitarbeiter und Geschäftsfreunde kann eine Steuerpauschale (nach § 37b EstG) in Höhe von 30 Prozent in Anspruch genommen werden. Die Pauschalsteuer wird direkt an das zuständige Finanzamt abgeführt und darf als Betriebsausgabe verbucht werden.

Der Empfänger muss somit den Wert des erhaltenen Geschenks nicht als Betriebseinnahme verfassen, da der Schenkende die Zuwendung bereits pauschal versteuert hat.

Sind private Geschenke steuerfrei?

Alle Geschenke sind steuerpflichtig, jedoch muss nicht in jedem Fall Steuer gezahlt werden. Bis zu dem Schenkungssteuerfreibetrag von 20.000 Euro sind Schenkungen von der Steuer befreit. Der Freibetrag gilt pro Person und Jahr.

Handelt sich um Geschenke unter Verwandten, sind die Freibeträge deutlich höher. Sie liegen in Deutschland je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen 100.000 und 500.000 Euro pro Jahr.

Wie oft darf man schenken?

Unternehmen dürfen ihren Mitarbeitern jeden Monat eine sozialversicherungs- und steuerfreie Sachzuwendung im Wert von maximal 50 Euro schenken. Handelt es sich um ein Geschenk zu einem persönlichen Anlass, ist dieses bis zu einem Wert von 60 Euro steuerfrei.

Werden beide Freigrenzen kombiniert, können sogar zwei Geschenke pro Monat im Wert von bis zu 110 Euro steuerfrei verschenkt werden.

Quellen:

Titel-Bild: Foto von Kelly Sikkema auf Unsplash

Author
Robert Mertens

Im Jahr 2021 habe ich OVERJOYD gegründet. Seit vielen Jahren fasziniert mich die Frage: "Was kann ich schönes Geschenk verschenken?"

Mit meinem engagierten Team habe ich eine umfangreiche Sammlung von über 1000 Geschenkideen aus verschiedenen Online-Shops zusammengestellt. Zusätzlich haben wir mehr als 100 Geschenk-Guides und Ratgeber zum Thema verfasst. Die unzähligen Stunden der Recherche, welche dazu nötig waren, haben mich zu einem wahren Experten auf diesem Gebiet gemacht.

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